IN Town – AGBs 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von “Bastian Häusler & Christian Eichmann GbR – CrossFit Intown“ in Bezug auf das Angebot „CrossFit“

 

§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort

1. CrossFit ist ein Kraft- und Konditionstraining (Einzelheiten unter § 3) und wird von Christian Eichmann sowie von ihm beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.

2. Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist: Bastian Häusler & Christian Eichmann GbR – CrossFit Intown (nachfolgend CrossFit Intown genannt), Am Auwaldsee 75, 85053 Ingolstadt

3. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. CrossFit Intown behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/ dem Anmelden beim Probetraining/ dem Kauf einer 10er Karte in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.

4. Soweit im Trainings- Programm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort für „CrossFit – IN Town“ , Am Auwaldsee 75, 85053 Ingolstadt (nachfolgend: “Veranstaltungsort“ genannt).  Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: www.crossfit-intown.de (nachfolgend: “Webseite“ genannt). Die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung ist daher zusätzlich zu beachten. Teilweise findet das Trainings- Programm auch im Freien (in der Nähe des Veranstaltungsortes) statt, der dann abweichende Trainingsort wird rechtzeitig auf der Webseite und/ oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

 

§ 2 Geltungsbereich, Abonnementvertrag, 10-er Karte, Vertragsschluss, Stornierung 

1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen CrossFit Intown und dem Teilnehmer in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Teilnehmer, der an CrossFit teilnehmen möchte, schließt in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes einen Abonnement- Vertrag ab oder erwirbt dort eine 1er bzw. 10- er Karte. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein einmaliges kostenloses Probetraining “STARTUP“ (Einzelheiten unter § 3 Nr. 2) zu CrossFit zu besuchen. Den Besuch des Probetrainings: “STARTUP“ empfiehlt CrossFit Intown.

2. Im Rahmen des Abonnement- Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, sowie eine Einzugsermächtigung für die monatliche Vergütung erteilt, wenn die gewünschte Dauer des Abonnement- Vertrages einen Monat überdauert.

3. Mit dem Erwerb einer 10-er Karte, dem Abschluss eines Abonnement- Vertrages sowie der Teilnahme an dem Probetraining: “STARTUP“ akzeptiert der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der 10- er Karte und dem Abonnement- Vertrag auch beigefügt sind bzw. aufgeführter Hinweis zur Homepage. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auch in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus und sind auf der Webseite einsehbar.

4. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich, das Angebot ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Abonnement- Vertrag/ dem Kauf einer 10-er Karte bzw. dem Anmelden zum Probetraining, meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. CrossFit Intown kann ohne Angabe von Gründen das Angebot ablehnen.

5. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich.

 

§ 3 Definition CrossFit, Probetraining, Trainingseinheit, Allgemeingültiges für das Training

1. Was ist CrossFit?

CrossFit ist ein allgemeines und umfassendes Kraft- und Konditionstraining. CrossFit ist ein hartes und intensives Körpertraining, jedoch auch für einen Anfänger geeignet. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer jedoch von guter Gesundheit sein. Die hohe Trainingsintensität sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Eine gesunde Ernährung ist die Basis eines jeden erfolgreichen Trainingskonzepts. Die von CrossFit empfohlene Ernährung ist nicht im Sinne eines Abnehmens zu verstehen, sondern eine Ernährungsempfehlung, um einen gesunden und leistungsfähigen Körper zu erreichen. Grundsätzlich ist bequeme Kleidung zu tragen. Es darf nicht barfuss trainiert werden, sondern nur mit Strümpfen und Schuhen. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit- Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) muss bedacht werden.

Trainiert werden: -aerobe Ausdauer, anaerobe Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft, Koordination, Beweglichkeit,

Das Trainingsprogramm basiert auf und drei wesentliche Säulen:

(1) Es werden nur komplexe, mehrgelenkige Bewegungen über den gesamten Bewegungsumfang durchgeführt.

(2) Jede körperliche Bewegung hat ihren Ursprung in der Körpermitte und geht dann zu den Extremitäten.

(3) Die Workouts (Begrifflichkeit wird weiter unten geklärt) werden ständig variiert und mit hoher Intensität durchgeführt.

Die angewendeten Übungen kommen aus dem Gewichtheben, Turnen und der allgemeinen Athletik. Diese Übungen werden kombiniert mit Schwimmen, Laufen (vor allem Sprintdistanzen), Radfahren und Rudern. CrossFit betreibt keine Muskelisolation, sondern es werden nur mehrgelenkige, funktionelle Übungen ausgeführt. Bei jeder Übung wird besonders auf eine Ausführung über den gesamten Bewegungsumfang geachtet, ganz im Gegenteil zum herkömmlichen Fitnesstraining. Ein typischer Workout (WOD = Workout of the day) dauert zwischen drei und maximal zwanzig Minuten. Die Workouts werden fast ausschließlich mit sehr hoher Intensität durchgeführt und werden ständig variiert. Gerade dieser Aspekt macht das Training sehr abwechslungsreich. CrossFit ist nicht mit einem „Bootcamp“ oder ähnlichem zu verwechseln. Hier wird niemand mit Schimpfwörtern, einer Trillerpfeife oder sonstigem militärischem Drill attackiert.

 2. “STARTUP“ (Probetraining)

Das “STARTUP“ ist ein kostenloses Probetraining für alle, die mal von CrossFit gehört haben, sich aber nicht sicher sind, ob dieses Trainingssystem wirklich das Richtige für sie ist. Das “STARTUP“ vermittelt einen allgemeinen Überblick über CrossFit. Es gibt eine theoretische und praktische Einführung in ausgewählte CrossFit -Übungen, den Trainingsablauf und eine Empfehlung für die Ernährung. Hier werden die fundamentalen Übungen eines CrossFit-Trainings gelehrt, es kann grundsätzlich jeder Trainierende, jedoch abhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit, am Training teilnehmen. Es werden die Standards der Übungen (z.B. Klimmzug: die Bewegung beginnt mit gestreckten Armen an der Stange hängend und endet sobald die Brust und nicht das Kinn auf Höhe der Klimmzugstange ist) und eine technisch korrekte Übungsausführung gezeigt und geübt. Den Abschluss bildet ein kurzes Workout ,um an dem eigenen Körper zu erfahren, was ein CrossFit-Training bedeutet.

3. Trainingseinheiten:

Zu den Trainingseinheiten in der Woche im Rahmen eines Abonnementvertrages meldet sich der Teilnehmer jeweils bis spätestens 1 Std. vor dem  Training per Eintragung in der auf der Webseite verlinkten „Buchungssystems“ selbst an. Die Anmeldung ist verbindlich. Wenn eine Gruppe schon zu viele Teilnehmer hat, muss der Teilnehmer auf einen anderen Trainingstag ausweichen.

Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines Trainers in kleinen Gruppen durchgeführt.

Typischer Ablauf einer Trainingseinheit: (1) Warm-Up, (2)Technik / Mobilität, (3) WOD (3) Cool Down

 

4. Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten: 

Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Der Teilnehmer darf dann nicht mehr an dem jeweiligen Trainingsprogramm des Tages teilnehmen. Bei mehrmaligen unentschuldigtem Zuspätkommen darf der Teilnehmer auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.

 

§ 4 Trainingsangebot, Abonnementverträge, Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Startup           =  60 Minuten, kostenlos 

2. 10er Karte     =  150,00 € (Gültigkeit: 3 Monate ab Kauf) umfasst 10 Stunden je 60- Minuten plus eine Gratis Zusatzstunde

3. Abonnementverträge:

Die nachfolgenden angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Monatsbeitrag. Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Entscheidend für den jeweiligen Monat ist der Vertragsbeginn. Vertragsbeginn und Ende werden auf dem Vertrag speziell festgelegt. Der Monatsbetrag ist zwischen dem 01.  und 04. dieses Monats fällig.

Es gelten folgende Stichtag:

Abschluss 01.-14. eines Monats = Vertragsbeginn 01. des Monats.

Abschluss 15.-31. eines Monats = Vertragsbeginn 15. des Monats

Der Teilnehmer hat einen Überweisung der Dauerauftrag einzurichten und zum angegebenen Zeitpunkt fristgerecht zu überweisen. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ein Trainingstermin im Rahmen der Abonnementverträge umfasst 60 Minuten. Der Abonnementvertrag / die Abonnementverträge enden mit dem Ablauf des Datums des Vertragsabschlusses des folgenden Monats/ der folgenden Monate, für die sie geschlossen sind. Eine automatische Verlängerung des Abonnementvertrages / der Abonnementverträge findet nicht statt, ausser nach ausdrücklichem Wunsche und Fixierung im Vertrag durch den Teilnehmer.

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.

Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 4 Wochen erkrankt, bzw. einen Unfall hat oder schwer erkrankt, schwanger wird oder mehr als 40km vom Veranstaltungsort wegzieht.

Die Krankheit ist auf Anfrage anhand eines Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich mit einer Frist bis zum 15. eines Monats zum Monatsende zu erfolgen.

Im Falle einer ausserordentlichen, zeitlich begrenzten Betriebsschließung, laufen alle Verträge unverändert weiter.

Unter Gründe für eine ausserordentliche Betriebsschließung fallen folgende Fälle:

a) Schließung wegen zwingenden Baumaßnahmen,

b) Witterungsbedingten Schäden an der Trainingseinrichtung (Wasserschaden, Dachreperaturen),

c) behördlich angeordneten Schließungen

d) Schließung wegen Massnahmen höherer Gewalt (Krieg, Seuchen, Katastrophenalarm, Notstände, regional und national)

Bei einer solchen Schließung laufen alle Zahlung unter folgender zeitlichen Regelungen weiter:

Schließung zwischen 1. – 14. eines Monats -> Zahlung des Monats bleibt unberührt

Schließung zwischen 15. – Ende des Monates -> Zahlung des Folgemonats bleibt unberührt.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, in einem solchen Falle, die Zahlungen zu akzeptieren, auch wenn dadurch kein Trainingsbetrieb gewährleistet werden kann. 

Nach dieser Frist hat jedoch der Kunde nach Rücksprache mit dem Betreiber das Recht, seine Zahlung für die Dauer der weiteren Schließung auszusetzen, sofern diese dann noch länger als 2 Wochen dauert. 

 

Preise:            

 

Mitgliedschaft Preise
1 Trainingseinheit 15,- Euro
10 Trainingseinheiten 150,- Euro
6 Monat  9x pro Monat 90,- Euro
6 Monate  13x pro Monat 100,- Euro
6 Monate  unbegrenzt 110,-  Euro
1 Monat STARTUP 75,- Euro Schnuppermonat

 

Soweit ein Teilnehmer krank ist (Attest) oder schwanger wird, ist ein Aussetzen der wöchentlichen Stunden möglich. Diese können dann in einem späteren Monat nachgeholt werden. Die Aussetzung ist nicht möglich, wenn ein Teilnehmer Urlaub macht oder beruflich verhindert ist. Eine Verlängerung ist erst ab 2 Wochen Aussetzen möglich. Alles andere ist private Sache.

4. Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose erhalten 10€ Rabatt auf alle zu zahlenden Vergütungen mit Ausnahme von Einzelstunden und dem STARTUP Monat. Es besteht auf Anfrage eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises bzw. dem Nachweis des Auszubildendenverhältnisses bzw. des Bezugs von Arbeitslosengeld oder vergleichbarer Sozialbezüge.

5. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Diese wird zusätzlich in der Rechnung ausgewiesen.

6. CrossFit Intown bietet dem Teilnehmer für die Zahlung folgende bequeme Zahlungsmöglichkeiten an:      Barzahlung, Überweisung, SEPA

 

Sollte CrossFit Intown bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung und Versenden der Rechnung noch keinen Geldeingang verzeichnen, kann CrossFit Intown von dem Vertrag zurücktreten.

 

§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen

  

1. Die Haftung von CrossFit Intown ist auf Schadensersatz– gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Intown beruht oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CrossFit Intown beruht. CrossFit Intown haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

2.Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper der Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

3. CrossFit Intown behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss CrossFit Intown Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht an einem einvernehmlichen Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail / mit einem Aushang am Veranstaltungsort  / auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Ingolstadt (bis zu 3 km Entfernung) und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.

 

§ 6 Datenschutz

siehe Datenschutzbestimmungen auf folgender Seite:  http://crossfit-intown.de/datenschutz 

Fotografien und Videos:

Jeder Teilnehmer stimmt mit Abschluss des Vertrages diesen AGBs zu. Hierbei tritt der Teilnehmer seine Foto und Videorechte an CrossFit Intown ab.

CrossFit Intown ist berechtigt, diese Aufnahmen zu Werbezwecken im Bereich Social Media, hier genauer Instagram und Facebook zu veröffentlichen. 

CrossFit Intown ist berechtigt, diese Aufnahmen für Werbebilder innerhalb der Box zu verwenden.

CrossFit Intown ist berechtigt, aus diesen Aufnahmen Werbeclips zu erstellen und auf den obergenannten Seiten zu veröffentlichen.

Diesen einzelnen Verwendungszwecken kann jeder Teilnehmer jederzeit widersprechen. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung. Email wird hierfür Akzeptiert. Es gilt das Datum des Widerspruches. Davor getätigte Post oder Aufnahmen bleiben davon unberührt. 

 

§ 7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen 

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet,  CrossFit Intown von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift des Teilnehmers.

2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder  CrossFit Intown  diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland 

5. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von dem Veranstaltungsort. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz von dem Veranstaltungsort.

6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

 

Ingolstadt, Dezember 2018